Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01/2024

§ 1 Lieferungen

Für alle Lieferungen und Leistungen von Cosmetic Service gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen hiervon – insbesondere die Geltung von Einkaufsbedingungen des Auftraggebers – bedürfen für ihre Anwendung einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Cosmetic Service.

§ 2 Angebote
Die Angebote von Cosmetic Service sind freibleibend. Preise sind nur mit schriftlichem Angebot des Geschäftsführers und eines Projektleiters oder von 2 Projektleitern gültig. Aufträge erhalten ihre Verbindlichkeit erst durch eine schriftliche Bestätigung durch Cosmetic Service. Mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von Cosmetic Service schriftlich bestätigt wurden.

§ 3 Auftragsmengen
Die Auftragsmenge gilt – sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde – als ungefähre Mengenangabe. Abweichungen um 10% nach oben und unten sind zulässig. Dies gilt auch für Teillieferungen aus Abrufen.

§ 4 Aufmachungen und RHBs
Im Falle einer vom Auftraggeber vorgegebenen Beschaffung von Aufmachungen, Aufmachungsteilen und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (RHBs) verpflichtet sich der Auftraggeber zur vollständigen Abnahme und Bezahlung der durch die Vorlieferanten von Cosmetic Service gelieferten Aufmachungen, Aufmachungsteile und RHBs, und zwar:
– bei Einzelbestellungen innerhalb von 2 Wochen nach Auslieferung des Fertigproduktes;
– bei Abruf- oder Rahmenaufträgen nach 2 Wochen nach Ende der vereinbarten Laufzeit oder Menge.
Für Qualität und Beschaffenheit der Aufmachungen, Aufmachungsteile und RHBs übernimmt Cosmetic Service keine Haftung.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise von Cosmetic Service verstehen sich grundsätzlich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verbrauchssteuer. Der Rechnungspreis ist zahlbar ohne Abzug bei Lieferung der Ware, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 6 Zölle
Die Zölle bei Lieferungen in nicht-deutsche Gebiete, deren Bearbeitung und die Haftung für deren Erfüllung übernimmt der Auftraggeber.

§ 7 Fälligkeit, Verzug, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Cosmetic Service behält sich vor, Fälligkeits- und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Im Falle des Verzuges ist Cosmetic Service zudem berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Wird ein Zahlungsverzug innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, ist Cosmetic Service zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, dies gilt insbesondere auch für vereinbarte, aber noch nicht durchgeführte Folgegeschäfte. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind; dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Zinsen und Kosten bzw. bis zur vollen Einlösung hierfür gegebener Wechsel oder Schecks im Eigentum von Cosmetic Service. Bis zur vollständigen Bezahlung tritt der Auftraggeber die durch Weiterveräußerung der Ware entstandenen Ansprüche gegen Dritte zur Sicherung der Forderungen an Cosmetic Service ab.

§ 9 Zahlungsfähigkeit
Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers zwischen Zugang der Auftragsbestätigung und der Lieferung oder wird Cosmetic Service nachträglich bekannt, dass an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ernsthafte Bedenken bestehen, ist Cosmetic Service berechtigt, vorfristige Zahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Kommt der Auftraggeber einer solchen Aufforderung nicht nach, ist Cosmetic Service berechtigt, ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 10 Lieferfristen
Die genannten Lieferfristen und Termine von Cosmetic Service gelten – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – bedingt durch Rohstoff- und Packmittelbeschaffung stets als ungefähr.

§ 11 Auftragsänderungen
Verlangt der Auftraggeber nach Abgabe der Auftragsbestätigung eine Änderung des Auftrages, beginnt die Lieferzeit erst mit der schriftlichen Bestätigung der Änderung durch Cosmetic Service. Durch Cosmetic Service bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalt, Gewichten und Farbtönen sind im Rahmen der handelsüblichen Abweichungen gestattet.

§ 12 Versand
Der Versand aller Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, wird die Fracht durch Cosmetic Service bis zum tarifmäßigen Bestimmungsbahnhof oder Lieferadresse übernommen. Nebenkosten wie Rollgeld, Frachtempfang etc. übernimmt in diesem Fall der Auftraggeber. Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine Frachtversicherung abgeschlossen werden; entstehende Kosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

§ 13 Verpackungsmaterial
Kosten für Verpackungsmaterial werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

§ 14 Mängel
a) Die Beschaffenheit der gelieferten Ware gilt als genehmigt, wenn ein Freigabemuster schriftlich (eMail, Fax oder Brief) freigegeben worden ist.
b) Wurde eine Freigabemusterprüfung durchgeführt, ist eine Haftung für Mängel ausgeschlossen, die der Auftraggeber bei sorgfältiger Freigabemusterprüfung hätte feststellen können.
c) Für Mängel haftet Cosmetic Service gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wahlweise auf Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung, sofern die beanstandete Ware an Cosmetic Service zurückgeliefert wird.
d) Die Haftung von Cosmetic Service für Schäden im Zusammenhang mit Mängeln richtet sich nach § 15.
e) Mängelhaftungsansprüche verjähren mit Ablauf der Haltbarkeitsdauer der Vertragsprodukte oder 12 Monate nach Ablieferung der Vertragsprodukte, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.

§ 15 Haftung
a) Für alle gegen Cosmetic Service gerichteten Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz wegen zu vertretender Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Cosmetic Service im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist die Haftung von Cosmetic Service für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Cosmetic Service unterstützt bei der regulatorischen Anmeldung und berät bei chemisch-,technischen-u. verfahrensrelevanten Handlungen. Für die Die Beratung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit und Folgen der Ratschläge kann nicht gegeben werden. Insbesondere der Eintritt der zukünftigen Prognosen kann nicht garantiert werden.
Die Beratung ist als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen. Sie kann nicht die Eigenverantwortung des Unternehmers und eine erfolgreiche Führung des Unternehmens ersetzen. Wir weisen darauf hin, dass weder rechts-und/oder regulatorische Beratung stattgefunden hat. Wir empfehlen deshalb ausdrücklich, zur Klärung einschlägiger Fragen zu diesen Beratungsfeldern, einen Rechtsanwalt bzw. geeignete Stellen zu konsultieren.
b) Im Falle der Haftung nach Abs. a) und einer Haftung ohne Verschulden haftet Cosmetic Service nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. Die Geltendmachung nutzloser Aufwendungen durch den Auftraggeber ist unzulässig.
c) Cosmetic Service haftet nicht für die Eignung der Ware für die vom Auftraggeber beabsichtigten Zwecke. Die anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen. Cosmetic Service gibt keine Beratung in den juristisch-rechtlichem, regulatorischem und anwendungsspezifischen Sinn. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Da die tatsächlich erfolgte Anwendung außerhalb des Einflusses von Cosmetic Service liegt und ihre Gegebenheiten nicht vorhersehbar sind, können schriftliche und mündliche Hinweise oder Ratschläge nur unverbindlich erteilt werden. Diese entbinden den Auftraggeber nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke und Verfahren. Cosmetic Service hatet nur nach Abs. a) für eine erfolgte oder unterbliebene Beratung.
d) Der Haftungsausschluss gemäß den vorstehenden Absätzen gilt in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Cosmetic Service.
e) Sämtliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen Cosmetic Service verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware; im Falle der deliktischen Haftung verjähren solche Ansprüche in 12 Monaten ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis über die den Anspruch begründenden Umstände und über die Person des Schuldners. Dies gilt nicht bei Vorsatz und den in Abs. f) genannten Fällen.
f) Die Regelungen in den vorstehenden Absätzen sowie in Ziffer e) gelten nicht bei einer Gefährdungshaftung, wenn eine Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
g) Soweit von Cosmetic Service gelieferte Ware in vom Auftraggeber beschaffte Behältnisse entweder durch den Auftraggeber selbst oder durch Cosmetic Service gebracht wird, haftet Cosmetic Service nur dann, wenn Cosmetic Service schriftlich die Verträglichkeit zwischen den von Cosmetic Service hergestellten Produkten und den Behältnissen festgestellt hat. Sollte eine Prüfung auf Verträglichkeit der Packmittel und des Füllgutes nicht durch den Auftraggeber beauftragt worden sein, ist eine Haftung von Cosmetic Service ausgeschlossen.
h) Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, staatliche Eingriffe etc., die von Cosmetic Service nicht zu vertreten sind, entbinden Cosmetic Service von jeglichen Verpflichtungen. Cosmetic Service ist in diesen Fällen auch berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann daraus keinen Schadensersatzanspruch herleiten.

§ 16 Schäden, Verluste oder Vernichtung bei Aufmachungen
Für Schäden, Verlust oder Vernichtung von auftraggebereigenen Aufmachungen oder Aufmachungsteilen, die bei Cosmetic Service aufbewahrt werden, haftet Cosmetic Service nur, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Cosmetic Service verursacht werden.

§ 17 Geheimhaltung
Cosmetic Service und der Auftraggeber verpflichten sich, die Zusammenarbeit und Informationen strengstens geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Verpflichtung findet keine Anwendung auf Informationen,
a) die ohne eine Pflichtverletzung von Cosmetic Service oder einer berechtigten Person öffentlich bekannt werden oder bekannt geworden sind, mithin zum Stand der Technik zählen;
b) die Cosmetic Service oder ihr Rechtsvorgänger, unabhängig vom Auftraggeber und außerhalb jeglicher vertraglicher Verpflichtungen oder Geheimhaltungsvereinbarungen mit Dritten bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages kannte, da sie allgemein bekannt sind.
c) für Prüfinstitute (für z. B. Mikrobiologie, Sicherheitsbewertungen, Epikutantest, etc.)
d) für Behörden
Die Partei, die sich darauf beruft, dass die Informationen bereits allgemein bekannt waren, hat die Bekanntheit der Informationen nachzuweisen.

§18 Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Frankfurt am Main. Cosmetic Service ist aber auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für alle Lieferungen und Leistungen von Cosmetic Service gilt deutsches Recht.

§ 19 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so haben alle übrigen Klauseln nach wie vor ihre Gültigkeit.

Freundliche Grüße
Cosmetic Service GmbH Eppertshausen
Die Geschäftsführung

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