Neue Duftstoffregulierung: Handeln Sie jetzt!
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Neue Duftstoffregulierung: Handeln Sie jetzt!
Die Fristen für die erweiterte Duftstoffdeklaration von Kosmetika gemäß VO (EU) Nr. 2023/1545 in Verbindung mit der europäischen Kosmetik-Verordnung VO (EG) Nr. 1223/2009 rücken näher.
Bis wann gilt die bisherige Regelung?
- 31. Juli 2026: für alle Neuprodukte
- 31. Juli 2028: für alle bereits im Markt befindlichen Produkte
Ab dem 1. August 2028 dürfen Kosmetika ohne die neue Kennzeichnung nicht mehr verkauft werden.
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